vorraussetzung für kostenübernahme von ihrer kasse bei:

  • Einweisungs- und Entlassungsfahrten bei stationären Aufenthalt
  • Ambulante Fahrten
  • Fahrten von und zu ambulanten Operationen
  • Fahrten zur Chemotherapie
  • Fahrten zur Strahlentherapie
  • Fahrten zur Dialysebehandlung
  • oder einer vergleichbaren Erkrankung
  • Pflegegrad 4 oder 5, oder einer vergleichbaren Einschränkung
  • Pflegegrad 3 und dauerhafter Mobilitätseinschränkung
  • Versicherte die einen Schwerbehindertenausweis besitzen mit dem Vermerk "AG", "H", "BL", oder einer vergleichbaren Einschränkung.

Liegt zwingend eine medizinische Notwendigkeit vor, werden die Krankenfahrten vom behandelnden Arzt mit dem entsprechenden Formular (4) verordnet.
Die gesetzliche Zuzahlung gemäß § 61 SGB V beträgt zehn Prozent des Fahrpreises je Fahrt; mindestens 5,00 Euro und höchstens 10,00 Euro

Von der Zuzahlung sind nur die Versicherten befreit, die einen Befreiungsausweis vorlegen.


WIR SIND VERTRAGSPARTNER ALLER KRANKENKASSEN.

Wenn Ihre Beförderung leistungsberechtigt durch Ihre Krankenkasse ist, dann rechnen wir die entstehenden Beförderungsentgelter gerne direkt mit Ihrer zuständigen Krankenkasse ab.